Notfallseelsorge = Seelsorgliche Begleitung...
- Tod im häuslichen Bereich - Das meint unter anderem den Plötzlichen Todesfall, die erfolglose oder laufende Reanimation und Situationen mit unklarer Todesursache ebenso, wie den plötzlichen Kindstod.
- Überbringen von Todesnachrichten - Das umfasst auch die Begleitung der Angehörigen nach dem Überbringen der Todesnachricht durch die Polizei.
- Tod oder schwere Verletzungen von Kindern - Kinder sind als mittelbare und unmittelbar Betroffene, verletzt oder unverletzt eine besondere Herausforderung für die Notfallseelsorge wie für alle Einsatzkräfte.
- Verkehrsunfälle mit Personenschäden - Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Lebensbedrohlichen Situationen brauchen auch die Betreuung der Unfallverursacher, der spontanen und der professionellen Ersthelfer sowie der Unfallzeugen. Unter Verkehrsunfällen sind auch Unfälle mit anderen Verkehrsmitteln, wie Bahn, Bus und Straßenbahn zu verstehen.
- Arbeitsunfälle und Notfälle in Schulen - Arbeitsunfälle meint auch Angestellte und Mitarbeiter nach Überfällen und Lebensbedrohlichen Arbeitssituationen.
- Haus- und Wohnungsbrände
- Explosionen und entsprechende Evakuierungen
- Suizid - Suizid meint auch den Suizidversuch und Situationen der Androhung eines Suizid.
- Gewaltverbrechen - Gewaltverbrechen erfordern in erster Linie die Betreuung der Opfer sowie die Betreuung der Augenzeugen in Zusammenarbeit mit den Opferschutzbeauftragten der Polizei.
- Vermisste Personen - Vermißtensuche, Angehörige wollen etwas tun, sollen aber auf Anweisung der Polizei zu Hause bleiben.